AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Werbeagentur Hüper GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Geschäftsbedingungen” genannt) der Werbeagentur Hüper GmbH (nachfolgend „Werbeagentur Hüper” genannt) gelten ausschließlich. Sie sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote von der Werbeagentur Hüper und gelten sowohl für die aktuellen als auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Regelungen, sowie solche Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die Werbeagentur Hüper nicht an, es sei denn, die Werbeagentur Hüper hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Zukünftige geänderte Versionen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden automatisch Vertragsbestandteil, sofern der Auftraggeber nach Kenntnisnahme der Änderungen diesen nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ausdrücklich und schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs behalten die dem jeweiligen Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

Diese AGB gelten auch dann, wenn die Werbeagentur Hüper in Kenntnis entgegenstehender, von diesen AGB abweichenden oder in diesen AGB nicht geregelten Bedingungen des Kunden die Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt, oder, wenn der Kunde in seiner Anfrage, seinem Angebot oder in seiner Bestellung auf die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und die Werbeagentur Hüper nicht ausdrücklich widerspricht. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Werbeagentur Hüper und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Unsere Grundsätze für eine kooperative Zusammenarbeit:

Die Werbeagentur Hüper wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit die Werbeagentur Hüper alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

Werbeagentur Hüper GmbH
Im Brühl 1
89520 Heidenheim

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

§ 1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle der Werbeagentur Hüper erteilten Aufträge, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Abweichungen von dem, zwischen der Werbeagentur Hüper und dem Auftraggeber vereinbarten und in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Auftrag gelten nur, wenn sie von der Werbeagentur Hüper ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Eines schriflichen oder mündlichen Widerspruchs der abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers durch die Werbeagentur Hüper bedarf es nicht.

§ 1.2. Die AGB der Werbeagentur Hüper gelten für alle gegenwärtigen und zukünftige Aufträge.

§ 1.3. Die Werbeagentur Hüper behält sich an allen Entwürfen,Konzeptionen, Bilder, Zeichnungen, Mustern, Quelldateien, Originalunterlagen und allgemeinen Unterlagen (im folgenden als Unterlagen bezeichnet) uneingeschränkt die Eigentums- und Urheberrechtliche Verwertungsrechte vor. Eine Zugänglichmachung dieser Unterlagen an Dritte bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung von der Werbeagentur Hüper.

§ 1.4. Eine Archivierungspflicht von der Werbeagentur Hüper wird nicht vereinbart und besteht daher nicht.

§ 2. Urheber- und Nutzungsrechte

§ 2.1. Es besteht zwischen den Vertragspartnern Einigkeit darüber, dass die im Rahmen des Vertrages erstellte Produkte (insbesondere Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Datenträger, Arbeitsblätter, usw.) urheberrechtlich, insbesondere nach dem Urhebergesetz geschützt sind.

§ 2.2. Ohne eine ausdrückliche Einwilligung von der Werbeagentur Hüper dürfen die Entwürfe und die Reinzeichnungen nicht verändert werde. Dies gilt sowohl für das Original als auch für die Reproduktion des Originales. Einer Nachahmung, ob im Ganzen oder in Teilen von Entwürfen oder Reinzeichnungen wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen und eine solche ist daher ohne Zustimmung von der Werbeagentur Hüper unzulässig. Verstößt der Auftraggeber hiergegen ist die Werbeagentur Hüper berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,00 pro Verstoß vom Auftraggeber zu verlangen.

§ 2.3. Die Werbeagentur Hüper überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Es wird jedoch nur jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen, soweit nichts anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist. Auch wenn hiervon abweichend das ausschließliche Nutzungsrecht zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde bleibt die Werbeagentur Hüper jedem Fall berechtigt die Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 2.4. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Werbeagentur Hüper und dem Auftraggeber. Erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.

§ 2.5. Die Werbeagentur Hüper hat das Recht, auf den Vervielf.ltigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Die Werbeagentur Hüper hat das Recht, die für den Kunden gefertigten Leistungen und deren Entwürfe bei Nennung des Kundennamens als Referenz zur Eigenwerbung zu nutzen. Dies gilt auch für eine Eigenwerbung im Internet, insbesondere unter hueper.de.

§ 2.6. Gewinnt die Werbeagentur Hüper bei der Ausführung des Auftrages besondere Erkenntnisse so dürfen diese von der Werbeagentur Hüper jederzeit, weiterverwendet werden.

§ 2.7. Sollte die Werbeagentur Hüper mit der entgeltlichen Erstellung einer Präsentation im Vorfeld eines Auftrages beauftragt werden und diese ausführen, so führt die Bezahlung des Präsentationshonoras noch nicht zur Übertragung der Rechte, insbesondere nicht zur Übertragung der Urheber- / Nutzungs- und Eigentumsrechte.

§ 3. Vergütung

§ 3.1. Alle vereinbarten Vergütungen sind Nettovergütungen, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

§ 3.2. Wurden zwischen der Werbeagentur Hüper und dem Auftraggeber die Erstellung von Entwürfen für den Auftrag verreinbart, so ist bei Abnahme der Entwürfe durch den Auftraggeber eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung fällig.

§ 3.3. Pro Auftrag gelten drei Entwürfe als vereinbart. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus weitere Entwürfe, so sind diese im Umfang der vereinbarten Leistungen nicht enthalten und gesonderte, zu vergüten. Es gelten die agenturüblichen Vergütungssätze.

§ 4. Eigentum, Rückgabepflicht

§ 4.1. Die Werbeagentur Hüper behält sich an allen Entwürfen, Designs, Logos, Claims, Slogans und Reinzeichnungen das Eigentum vor. Dem Auftraggeber werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, keinenfalls jedoch das Eigentum übertragen.

§ 5. Herausgabe von Daten

§ 5.1. Die Werbeagentur Hüper ist nicht verpflichtet, selbsterstellte Datenträger, Dateien oder sonstigeDaten an den Auftraggeber herauszugeben. Wird vom Auftraggeber eine Zurverfügungstellung gewünscht, bedarf es hierzu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Werbeagentur Hüper und dem Auftraggeber. Eine solche Zurverfügungstellung wird dem Auftraggeber gesondert von der Werbeagentur Hüper in Rechnung gestellt.

§ 5.2. Einer Veränderung von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellter Dateien und Daten bedarf der Einwilligung von der Werbeagentur Hüper.

§ 5.3. Die Werbeagentur Hüper haftet nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Darüber hinaus ist die Haftung von der Werbeagentur Hüper für Fehler, welche beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 6. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

§ 6.1. Für die Werbeagentur Hüper besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Werden vom Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen an den vereinbarten Leistungen gewünscht, so ist sind die damit einhergehenden Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 6.2. Verzögert sich die Durchführung und Fertigstellung des Auftrags aus Gründen, die nicht die Werbeagentur Hüper sondern der Auftraggeber zu vertreten hat und geht mit dieser Verzögerung ein Mehraufwand einher, so kann die Werbeagentur Hüper eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

§ 7. Freiheit von Rechten Dritter

§ 7.1. Der Auftraggeber versichert der Werbeagentur Hüper, dass die von ihm im Rahmen des Vertrages eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte daran bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Sofern Dritte Ansprüche gleich welcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Auftraggeber hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist verpflichtet, der Werbeagentur Hüper von den Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 8. Zahlungsbedingungen

§ 8.1. Allen Verträgen und Rechnungen liegen die Preise von der Werbeagentur Hüper zu Grunde. Die Preise sind grundsätzlich Nettopreise und daher ohne Mehrwertsteuer angegeben.

§ 8.2. Rechnungen von der Werbeagentur Hüper an den Auftraggeber sind jeweils sofort und ohne Abzüge fällig.

§ 8.3. Der Kunde ist nicht befugt, Zahlungen zurück zu halten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von der Werbeagentur Hüper anerkannt worden sind.

§ 8.4. Die Werbeagentur Hüper ist berechtigt, auch ohne gesonderte Vereinbarung, eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu stellen, wenn Teillieferungen an den Auftraggeber erbracht bzw. Teilprojekte ausgearbeitet wurden und diese in den Kenntnisbereich des Auftraggebers gelangt sind.

§ 9. Haftung

§ 9.1. Die Werbeagentur Hüper haftet nicht für Schäden des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Insbesondere haftet die Werbeagentur Hüper nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

§ 9.2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Ferner nicht, sobald zwingend eine Haftung vorgeschrieben ist, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen groben Verschuldens wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 9.3. Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

§ 9.4. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in 1 Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht eine kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

§ 9.5. Soweit ein Haftung von der Werbeagentur Hüper ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen.

§ 10. Störung in der Leistungserbringung

§ 10.1. Wenn eine Ursache, die Werbeagentur Hüper nicht zu vertreten hat, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann die Werbeagentur Hüper eine angemessene Frist zur Vertragerfüllung vom Auftraggeber verlangen.

§ 10.2. Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und erhöht sich dadurch der Arbeitsaufwand von der Werbeagentur Hüper, kann die Werbeagentur Hüper dieses Mehraufwandes gesondert in Rechnung stellen.

§ 10.3. Druckaufträge haben eine Lieferzeit in der Regel von 5-10 Arbeitstagen nach Erteilung der Druckfreigabe bis zur Übergabe an den Auftraggeber.

§ 11. Abnahme

§ 11.1. Der Auftraggeber prüft unverzüglich nach Übergabe die erhaltenen Leistungen. Er ist verpflichtet, der Werbeagentur Hüper unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Übergabe, etwaige Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen schriftlich in Form einer Mängelliste zukommen zu lassen. Vom Auftraggeber festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen ihn nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 11.2. Die Werbeagentur Hüper wird die Beseitigung der Mängel nach Erhalt der Mängelliste vornehmen und dem Auftraggeber die Beseitigung der Mängel anzuzeigen. Nach Mängelbeseitigung ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich, spätenstens 5 Werktage nach der Anzeige der Mängelbeseitigung durch die Werbeagentur Hüper, die Werbeagentur Hüper die Mangelfreiheit zu bestätigen. Erklärt der Auftraggeber binnen der vorgenannten Frist weder, die Mängelfreiheit noch das Vorhandensein neuer Mängel, so gilt die Abnahme bzw. die Erklärung der Fehlerfreiheit mit Ablauf der Frist als erklärt. Die vorgenannten Fristen gelten auch für den Fall, dass nach Ausführung von Korrekturen neue Mängel aufgetreten sind, die das ursprüngliche Werk nicht enthielt.

§ 11.3. Bei Printaufträgen wird im Allgemeinen die vereinbarte Liefermenge geliefert. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % werden vom Auftraggeber anerkannt und bei Mehrlieferungen sind diese bis zu diesem Prozentsatz abzunehmen und zu bezahlen.

§ 12. Gewährleistung

§ 12.1. Folgende Fehler bei Printlieferungen gelten nicht als Mängel, da diese nach dem Stand der Technik nicht im Verantwortungsbereich von der Werbeagentur Hüper liegen:

Sind Geschäftsdrucke vereinbart, so werden diese vor dem Versand an den Auftraggeber nicht einzelnen, sondern nur stapelweise geprüft. Gew.hrleistungsansprüche können deshalb nur erhoben werden, wenn nachweislich mehr als drei Prozent der Auflagen den beanstandeten Mangel aufweisen.

§ 12.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Abnahme.

§ 12.3. Nach der Abnahmen vom Auftraggeber festgestellte Mängel, hat dieser die Werbeagentur Hüper unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Diese Meldung muss zwingend eine detaillierten Aufstellung sämtlicher vom Auftraggeber festgestellten Mängel enthalten.Der Auftraggeber stellt der Werbeagentur Hüper auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die diese zur Beurteilung und Beseitigung der Mängel benötigt. Die Werbeagentur Hüper ist berechtigt, nachgewiesene Mängel nach eigener Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung zu beseitigen.

§ 12.4. Die Werbeagentur Hüper beginnt mit der Mängelbeseitigung spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und Informationen. Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ordnungsgemäß gemeldet werden, beseitigt die Werbeagentur Hüper auf eigene Kosten. Ergibt eine .berprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt, so kann die Werbeagentur Hüper eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Überprüfung verlangen.

§ 12.5. Eine Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von der Werbeagentur Hüper das Werk selbständig ändert oder durch Dritte ändern lässt. Ab Eingang der erforderlichen Unterlagen und Informationen hat die Werbeagentur Hüper 4 Wochen Zeit die erheblichen Mängel zu beseitigen oder angemessene Zwischenlösungen für eine länger dauernde Mängelbeseitigung anzubieten. Sollte die Werbeagentur Hüper diese Frist nicht einhalten oder keine Zwischenlösungen dem Auftraggeber anbeiten, so kann dieser der Werbeagentur Hüper eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzten, dass er die Mängelbeseitigung ablehnt. Erst nach dem ergebnislosen Verstreichen dieser Nachfrist sthen dem Auftraggeber die gesetzliche Ansprüche zu.

§ 13. Übertragbarkeit der Pflichten und Rechte/Rechtsnachfolge

§ 13.1. Der Auftraggeber ist ohne Zustimmung von der Werbeagentur Hüper nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen bzw. die Ausübung dieser Rechte und Pflichten Dritter zu überlassen.

§ 13.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für etwaige Rechtsnachfolger des Auftraggebers.

§ 14. Formvereinbarungen

§ 14.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB‘s sowie Änderungen, Ergänzungen der zwischen der Werbeagentur Hüper und dem Auftraggeber getroffenen Einzelvereinbarungenzu dem Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

§ 15.1. Dieser Vertrag und alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Heidenheim.

§ 15.2. Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Heidenheim an der Brenz vereinbart.

Stand: 11.12.2016

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER WERBEAGENTUR HÜPER ERWEITERT FÜR DIENSTLEISTUNGEN DER WERBEAGENTUR HÜPER FÜR DIE BEREICHE INTERNET / INFORMATIK / SERVERHOSTING / SOFTWAREENTWICKLUNG / WARTUNG

§ 1. Allgemein

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Werbeagentur Hüper GmbH, im Folgenden DL genannt. Der Auftraggeber wird im Folgenden AG genannt. Alle Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen. Der DL erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Webseiten und andere Dienstleistungen, die das Internet betreffen für dessen Unternehmen. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem AG schriftlich / per Email im Wortlaut und unter Hervorhebung der geänderten Klauseln mitgeteilt. Diese gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Änderung widerspricht.

§ 2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der Annahme des vom DL gemachten, verbindlichen Angebotes durch den AG zustande. Die Annahme kann per Email oder durch Übersendung des unterzeichneten Angebotes erfolgen. Als Annahme des vom DL gemachten, verbindlichen Angebotes gilt ebenfalls die Überweisung des im Angebot ausgewiesenen Rechnungsbetrages auf das Konto des DL. Der DL ist befugt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner Bestandteile oder aller vertraglicher Pflichten zu beauftragen. Wichtige Änderungen in seinem Umfeld (Firma, Anschrift, Rechtsform, UStelD, …) hat der AG dem DL sofort mitzuteilen. Sollte diese Änderung eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen seitens des DL erwarten, so kann diese die Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts verlangen. Die Transferierung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit der Werbeagentur Hüper auf Dritte bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch den DL. Die Angaben des AG über sein bestehendes EDV System, geplante Hardwareänderungen oder funktionale Aspekte sind vom DL nicht auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Für diese Angaben
ist alleinig der AG verantwortlich. Der AG hat sich mit den geltenden AGB des DL einverstanden erklärt, und diese in vollem Umfang akzeptiert.

§ 3. Preise

Gültig ist stets die jeweils aktuelle Preisliste, bzw. das individuell abgesprochene Angebot. Maßgebend sind immer die Preise bei Auftragserteilung. Bei Rücktritt des AG vom Auftrag sind die bereits geleisteten Arbeitsaufwendungen durch den AG zu entlohnen. Mitarbeiter und/oder Beauftragte des DL können keine von den Leistungsbeschreibungen, den Tarifen sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen treffen, es sei denn, diese Abweichungen sind durch eine besondere Aktion bzw. ein besonderes Angebot beschränkt. Die Vergütung unserer Leistungen erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist jeweils sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, und wird vom AG an den DL überwiesen. Die monatlichen Bearbeitungsgebühren werden am Anfang eines jeweiligen Monats fällig. Sollte der AG mit insgesamt 2 monatlichen Bearbeitungsgebühren in Rückstand sein, werden die anfallenden Kosten für die gesamte Laufzeit fällig. Die Rechnungsstellung seitens des DL erfolgt immer nach unserer gültigen Preisliste bzw. dem individuellen Vertrag mit dem AG im Voraus. Alle Rechnungen sind umgehend und ohne Abzug zahlbar. Erst nach Eingang des Rechnungsbetrages beim DL und Vorliegen der für die Dienstleistungen notwendigen Daten, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen des DL ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und/oder Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur dann zulässig, wenn der DL die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der AG verzichtet darauf, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit dem DL geltend zu machen. Alle Zahlungen werden stets auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des AG. Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der geforderte Betrag beim DL gutgeschrieben ist. Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, ist der DL zum sofortigen Rücktritt bzw. zur Aussetzung des Vertrages ohne besondere vorherige Ankündigungen berechtigt. Ist der AG mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der DL das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Der Rechtsweg bleibt unberührt.

§ 4. Daten & Datenverlust

Der DL ist nicht verpflichtet eine Datensicherung der Software des AG anzulegen, dies obliegt dem AG. Wurde keine Datensicherung angelegt, ist ebenfalls alleinig der AG verantwortlich, für Inhalte und Software der Präsenz. Es obliegt dem AG, Sicherheitskopien seiner Daten anzufertigen, die sich auf dem Server des DL befinden. Der DL ist nicht verpflichtet, eine Datensicherung durchzuführen, er ist davon befreit. Für Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des DL beruht, kann dieser nicht haftbar gemacht werden. Darüber hinaus ist der AG verpflichtet, die von Ihm gesicherten Datenbestände an den DL auf dessen Aufforderung hin unentgeltlich zu Übermitteln.

§ 5. Datenschutz

Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass im Zuge des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden dürfen. Außerdem erklärt sich der AG mit Abschluss des Vertrags bereit, dass im Rahmen der Notwendigkeit Daten über seine Person an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain, der Datenbank(en), des CMS Systems, des Server Systems und Protokollen wie FTP die relevant für die Datensicherung bzw. Update des Systems sind. Für alle anderen Kundendaten verpflichtet sich der DL, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen.

§ 6. Kündigung

Der AG kann das Vertragsverhältnis gemäß der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist ohne Angaben von Gründen kündigen. Die Kündigung muss dem DL schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden. Das Recht der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Alle Konditionen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, haben für das gesamte Vertragsverhältnis Bestand. Der DL behält sich das Recht vor, laufende Verträge ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dies wird dem AG schriftlich auf dem Postwege mitgeteilt. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn keine Kündigung bis einen Monat vor Ablauffrist erfolgt. Anders lautende Vereinbarung sind nach Absprache möglich. Die Kündigung ist schriftlich per Einschreiben zu vollziehen. Bei Kündigung durch den AG erlischt die Dienstleistung hinsichtlich der Seitenplatzierung unverzüglich. Die im Auftrag des Kunden angelegten Dateien, Inhalte und Optimierungen gehen in das Eigentum des DL über.

§ 7. Urheberrecht

Für die inhaltliche Gestaltung seiner Webseite ist ausschließlich der AG verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urhebere, Jugendschutze, Teledatene, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Das Urheberrecht auf alle durch die Werbeagentur Hüper angefertigte Arbeiten verbleibt bei der Werbeagentur Hüper. Meldet der DL im Auftrag des Kunden eine Domain auf den Namen des AG an, wird der DL durch den AG das Recht eingeräumt, die Domain im Falle einer Kündigung einer Partei oder im Falle eines Zahlungsverzugs jederzeit auf den eigenen oder den Namen eines Dritten zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.

§ 8. Erfüllung / Gewährleistung

Der DL vereinbart mit dem AG entsprechend der Auftragserteilung ein Update dessen CMS Systems gemäß dem Dienstleistungsangebot. Der DL aktualisiert das CMS Systems des AG, welches unter dem Punkt CMS System definiert wurde. Sollten Module oder Programcode vorhanden sein, die nicht unmittelbarer Bestandteil des CMS Systems sind, so wie Bildergalerien, Kontaktformulare, Plugins – sind diese nicht Bestandteil des Update Vertrags mit dem DL, sondern werden nach Aufwand – soweit vom AG gewünscht – getrennt abgerechnet, zum aktuellen Satz des DL. Der AG ist davon in Kenntnis gesetzt, dass der DL keine Haftung oder Verantwortung für den Quellcode von Dritten übernehmen wird. Ebenso kann der DL nicht für Sicherheitsrelevante Fehler im Quellcode verantwortlich gemacht werden und ist somit im Vertrag ausgeschlossen. Dies trifft insbesondere auf CMS Systeme zu, die als neue Softwareversion des CMS Systems des AG Fehler in Funktion in Sicherheit aufweisen können. Der DL ist ebenfalls von jeder Haftung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Serversystems oder Software befreit.

§ 9. Anzeigen von Mängeln

Verstoß Anzeigen von Mängeln haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen und sind von dem AG aussagekräftig und ordentlich zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen. Der AG ist verpflichtet, der DL bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen. Vor einer Fehlerbeseitigung müssen Programme, Daten und Datenträger vollständig gesichert werden. Die Werbeagentur Hüper haftet nicht für Daten und Programmverluste. Kann der Mangel nach zwei Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der AG berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Zusätzliche Schadenersatzansprüche stehen dem AG nicht zu. Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten oder Produkte Dritter, Computerviren welcher Art auch immer oder nicht von der Werbeagentur Hüper durchgeführte Änderungen, Ergänzungen
oder sonstige Manipulationen entstehen, sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 10. Haftung

Der DL haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist die Höhe des Schadens beschränkt auf den Wert, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Sofern nicht vertraglich anders vereinbart, ist die Haftung in jedem Fall auf maximal 4000 € begrenzt. Die hier aufgeführten Regelungen gelten auch für Personen, die der DL mit der Durchführung des Auftrags beauftragt.

§ 11. Veröffentlichte Inhalte und Verpflichtungen des AG

§ 11.1. Es ist die Pflicht des AG, die vom AG ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und sicher zu stellen, dass die vollständige Anschrift und Namen des AG dargestellt wird.

§ 11.2. Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sowie des Telemediengesetzes ergeben. Der AG verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.

§ 11.3. Der AG verpflichtet sich und stellt sicher, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von extremistischen, pornografischen, erotischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Der DL ist berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass der AG Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Der DL ist nicht verpflichtet, die Inhalte unseres Kunden zu überprüfen.

§ 11.4. Das Versenden von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung sind wir berechtigt den Zugriff zu sperren. Der AG haftet für die Folgen, die sich daraus ergeben, wie z.B. den Arbeitsaufwand, den Server oder die entsprechende Domain wieder von RTBL (Real Time Black Lists) zu entfernen.

§ 11.5. Der AG verpflichtet sich, unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking), Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing), Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning), das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware zu unterlassen. Der AG haftet selbst für die Rechtsansprüche von Dritten, die diesem eine entsprechende Aktivität nachweisen konnten. Der DL ist berechtigt, Software und Logfiles in einem solchen Fall zu sichern, den ermittelnden Behörden zur Verfügung zu stellen und den daraus resultierenden Arbeitsaufwand abzurechnen.

§ 11.6. Wird oder wurde die Software oder Inhalte des Serverangebotes des AG durch Viren oder Hacker beschädigt, haftet der DL nicht für die Kosten der Säuberung des Quellcodes oder Wiederherstellung der Daten. Der DL hat in diesem Falle das Recht, die Domain bzw. die Software, welche befallen oder attackiert wurde, vom Netz zu nehmen und zur Sicherheit zu isolieren. Der AG stellt den DL von allen Ansprüchen durch die Isolierung / Sperrung der Software bzw. der Domain des AG frei und ist nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche durch die Folgen des Ausfalls / Sperrung zu stellen. Der AG kann den DL mit der Wiederherstellung der Daten und/oder der Software beauftragen. Die Wiederherstellung oder Säuberung von Daten und Quellcode sind nicht Teil eines Wartungsvertrags oder kostenloser Service des DL, sondern grundsätzlich Sonderleistungen des DL, die separat vom AG zu vergüten sind. Der AG befreit den DL von jeder Form der Haftung, Ansprüchen (auch von Dritten), Vollständigkeit, Funktion und Richtigkeit der wiederhergestellten Daten oder Software.

§ 12. Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von der Werbeagentur Hüper gebunden. Sollte in diesen AGB eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, so sind die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine Wirksame zu ersetzen. Sie muss dem wirtschaftlichen Zweck der Formulierung am nächsten kommen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidenheim an der Brenz.

Stand: 10. Oktober 2016

Angaben gem. § 5 TMG:

Werbeagentur Hüper GmbH
Im Brühl 1
D-89520 Heidenheim-Schnaitheim
Fon 07321 96 98 0
Fax 07321 96 98 90
E-Mail: info@hueper.de
Geschäftsführer: Peter Hüper
Sitz der Gesellschaft: 89520 Heidenheim an der Brenz
Handelsregister HRB 720441
USt.-Ident.-Nr. DE 251 445 489

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Hüper Print und Medien GmbH

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen

(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Periodische Arbeiten

(1) Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

§ 4 Preise

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zurgrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Kunden. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Kunde, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

(5) Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z.B. per ISDN).

(6) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

(2) Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.

(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(4) Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so können wir Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.

(5) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Kunde binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich Nebenkosten nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

(6) Uns steht an den vom Kunden angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien uns sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

§ 6 Lieferzeit

(1) Liefertermine/-fristen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

(2) Der Beginn der Lieferfrist, bzw. die Einhaltung des Liefertermins setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4) Bei Leistungsverzögerung kann der Kunde die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

(5) Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Unsere Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(7) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (6) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(8) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(9) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(10) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.

(11) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

§ 7 Gefahrenübergang – Verpackungskosten

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

(2) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

(3) Wir nehmen im Rahmen der aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Kunde kann Verpackungen in unserem Betrieb zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Kunden ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackung trägt der Kunde. Ist eine benannte Annahme-/ Sammelstelle weiter entfernt als unser Betrieb, so trägt der Kunde lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zu unserem Betrieb entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls sind wir berechtigt, vom Kunden die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

§ 8 Mängelhaftung

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/ Fertigungsreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

(3) Soweit ein Mangel vorliegt sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(4) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

(5) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Die gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur wesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

(6) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswerts.

(7) Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keine Prüfungspflicht durch uns. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für die Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt eine Kopie anzufertigen.

(8) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(9) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(10) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(11) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(12) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

(2) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

(3) Für die Verjährung für alle Mängel, die nicht der Verjährung wegen eins Mangels unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.

§ 11 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Kunde verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen verpflichtet.

(2) Bei Be- oder Verarbeitung vom uns gelieferter und in dessen Eigentum stehender Ware sind wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behalten in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, sind wir auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

§ 12 Handelsbrauch

(1) Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

§ 13 Archivierung

(1) Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.

§ 14 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

(1) Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden.

(2) Der Kunde hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§ 15 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Let’s

connect

the dots.